Das Rückgrat der Arbeit von Amnesty International sind weltweit über 4000 Stadtgruppen sowie eine ebenso hohe Anzahl von Schüler- und Studentengruppen, von Berufs- und Spezialistengruppen in weit über 100 Ländern der Erde. Sie tragen nicht nur den größten Teil des praktischen Einsatzes für die Menschenrechte, sondern bestimmen durch ihre Mitwirkung bei den Entscheidungsprozessen der Organisation auch die Wege und Ziele der Amnesty-Arbeit.
In unserer Region gibt es zwar sehr viele Menschen, die unsere Arbeit unterstützen, aber (noch) zu wenige Gruppen. Die Gründung von Stadtgruppen, von Jugend- und Hochschulgruppen wird von uns daher besonders gefördert.
Voraussetzungen zur Gruppengründung
Für die Gründung einer Amnesty-Gruppe braucht es zunächst nicht viel mehr als einen kleinen Kreis von Menschen, die bereit sind, sich jenseits von parteipolitischen, konfessionellen oder kulturellen Grenzen für die Verwirklichung und den Schutz der Menschenrechte einzusetzen. Wenigstens 7 Personen – in Ausnahmefällen auch weniger – können eine neue Gruppe gründen.
Was macht eine Gruppe?
Eine Amnesty-Gruppe übernimmt es, aus einem breit gefächerten Angebot an inhaltlichen Arbeitstechniken zum Schutz der Menschenrechte mindestens eine inhaltliche Aufgabe zu wählen.
- Das kann zum Beispiel der Schutz oder die Arbeit für die Freilassung eines oder mehrerer politischer Gefangener sein;
- oder die Mitarbeit an einer zeitlich befristeten internationalen Kampagne von Amnesty gegen bestimmte Menschenrechtsverletzungen in einem oder mehreren Ländern,
- oder die Öffentlichkeitsarbeit zu einem bestimmten Schwerpunkt-Thema (zum Beispiel Folter),
- oder die Arbeit zur Förderung von bestimmten Aktionsnetzen von Amnesty, wie zum Beispiel der ‘Urgent Actions’ oder der ‘Briefe gegen das Vergessen’,
- oder der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen,
- oder der Menschenrechtsbildung – unter diesem Begriff wird die Förderung des Bewusstseins um den Wert der Menschenrechte sowohl in Schulen wie in der Exekutive verstanden, also z.B. bei Ausbildungsstellen der Polizei und des Militärs.
Darüber hinaus sollen Amnesty-Gruppen
- in der Öffentlichkeit grundlegende Informationen über die Ziele und das Aufgabengebiet von Amnesty anbieten können;
- nachbarschaftlich zusammenarbeiten können, also Aufgaben für den Bezirk/die Region übernehmen und mit anderen Gruppen in der Umgebung Kontakt halten;
- durch Spendenwerbung für die Finanzierung der eigenen Arbeit sorgen und mit einem jährlichen Gruppenbeitrag (neue Gruppen sind im ersten Jahr davon befreit) die gemeinsamen Anliegen der Organisation unterstützen.
Hilfe durch das Ulmer Regionalbüro
Noch bevor die Gruppe existiert, können wir bei der Suche nach Gründungsmitgliedern helfen: In vielen Städten und Gemeinden gibt es Einzelmitglieder, Förderer und Unterstützer von Amnesty, die ihrerseits beim Aufbau einer neuen Gruppe gerne helfen werden.
Unabhängig davon, wie viele Mitstreiter/innen man schon hat oder noch sucht: der erste Schritt zur Gruppengründung sollte immer die Kontaktaufnahme mit dem Ulmer Regionalbüro sein.
Wir organisieren gerne einen Gesprächstermin oder einen öffentlichen Informationsabend vor Ort, kümmern uns um Pressearbeit und um andere Werbung und informieren unsere Mitglieder in der Umgebung.
Ist die Gruppe dann gegründet worden, unterstützen wir deren Mitglieder bei der Einarbeitung, machen praktische Vorschläge für die ersten Schritte, helfen über finanzielle und sonstige Hürden hinweg und stehen als Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme zur Verfügung.
Prozess der Gruppengründung
Sobald genügend Mitglieder beisammen sind und die wichtigsten Informationen für den Einstieg in die Arbeit erhalten haben, kann die Gruppe beim Bezirkssprecher ihre förmliche Anerkennung als Amnesty-Gruppe einreichen. Nach Zustimmung des Bezirks werden die Daten der Gruppe an den Bundesvorstand der deutschen Sektion von Amnesty weitergeleitet.
Sobald die Gruppe anerkannt ist, ist sie ohne weitere Formalitäten in das Informationsnetzwerk von Amnesty eingebunden, hat Sitz und Stimme in den wichtigsten Entscheidungsgremien von Amnesty und erhält ein Konto zugeteilt, über das sie im Rahmen unserer Finanzrichtlinien autonom bestimmen kann.
Hochschulgruppen oder Jugend-/Schülergruppen
Grundsätzlich ist das Verfahren bei allen Gruppen gleich, also auch bei der Gründung von Hochschulgruppen oder Jugend-/Schülergruppen. Letztere können aber von der Verpflichtung befreit werden, ein eigenes Konto zu führen. Die Finanzierung ihrer Arbeit übernimmt dann der Bezirk oder eine Stadtgruppe in der Umgebung. Außerdem erwarten wir von Schülergruppen nicht unbedingt eine kontinuierliche Arbeit über viele Jahre – bei der Gründung genügt es, wenn wir damit rechnen können, dass sie ein (Schul-)Jahr zusammenbleiben.
Mitgliedsbeiträge
Mitglieder, die regelmäßig in einer Amnesty-Gruppe mitarbeiten, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag, die Gruppen finanzieren sich ausschließlich durch Spenden aus der Bevölkerung oder durch Veranstaltungen.
Einzelmitglieder (die außerhalb einer Gruppe an Aktionsnetzen von Amnesty teilnehmen), Spender und Förderer von Amnesty können ihre Beiträge an eine Gruppe ihrer Wahl leisten.