Verhaftet, verschleppt, verschwunden

Die Aufklärung des Schicksals von „verschwundenen“ politischen Gefangenen, die Unterstützung ihrer Angehörigen und die Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeorganisationen der betroffenen Familien gehörte von Anfang an immer wieder zu den Schwerpunkten unserer Arbeit in Ulm. In vielen Einzelfällen konnten wir helfen, das Schicksal von verschleppten Gefangenen aufzuklären oder durch öffentlichen Druck sogar ihre Freilassung zu erreichen. Manchmal konnten wir auch beim Aufbau größere Projekte helfen, zum Beispiel bei der Gründung der argentinischen „Großmütter der Plaza de Mayo“, die nach den Kindern suchen, die in der Zeit der Militärdiktatur zusammen mit ihren Eltern verschleppt wurden oder in geheimen Haftzentren zur Welt gekommen sind. Bis heute konnten etwa 100 dieser Kinder gefunden werden.

Das „Verschwindenlassen“ von Oppositionellen ist jedoch keine Besonderheit aus den dunklen Zeiten lateinamerikanischer Militärdiktaturen, sondern ein ebenso weltweites wie sehr aktuelle Problem: fast die Hälfte aller Länder der Welt waren oder sind davon betroffen. Heute sind es Länder wie Russland, Pakistan, Iran oder China, in denen Menschen aus politischen Gründen verhaftet werden und danach so konsequent „verschwinden“, als hätte es sie niemals gegeben…

Für Veranstaltungen stellen wir Referenten/innen, Zeitzeugen und Autoren/innen zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Das System des Verschwindenlassens

Tag für Tag werden fast überall auf der Welt Menschen verhaftet, weil ihre politische oder religiöse Überzeugung anders ist als die ihrer Regierungen, oder weil ihre Hautfarbe, ihre Sprache, ihre Abstammung, ihre kulturelle oder soziale Herkunft den Machthabern ihres Landes missfällt.

Manche werden angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt. Manche kommen ohne Anklage und Prozess in ein Gefängnis oder ein Haftlager und müssen dort bleiben, bis es den Behörden gefällt, über ihr Schicksal zu entscheiden. Über andere wurde das Urteil schon vorher gesprochen, aber nicht von einem Richter, sondern von irgendeinem Beamten im Regierungsapparat: Sie werden „auf der Flucht erschossen“, sterben an „plötzlichem Herzversagen“ oder werden in aller Stille getötet und irgendwo verscharrt.

Manchmal aber darf es diese Gefangenen gar nicht geben. Die Behörden leugnen die Inhaftierung und behaupten, keinerlei Informationen über den Verbleib der „angeblich vermissten Person“ zu haben. Auf die Anfragen von suchenden Familienangehörigen reagieren sie mit eisernem Schweigen, mit gezielten Irreführungen oder mit massiven Einschüchterungsversuchen. Die Existenz dieser Gefangenen soll verborgen und ihre Spuren sollen verwischt werden – sie sind aus den Augen der Welt „verschwunden“…

Ein Begriff in Anführungszeichen

Wenn ein Mensch von staatlichen Organen festgenommen, die Inhaftierung jedoch nicht bestätigt wird und jede Information über Schicksal und Verbleib des Opfers fehlt, spricht man von „Verschwindenlassen“.

Die Methode ist in Wahrheit nicht so neu und unbekannt, wie es uns heute scheint. Aber der Begriff dafür ist erst in jüngerer Zeit entstanden. Er stammt aus der spanischen Sprache (Detenidos desaparecidos – verschwundene Gefangene) und kam als feststehende Bezeichnung für eine neue Form politischer Verfolgung erstmals 1966 auf, als Menschenrechtler und Medien schlagartig von Berichten über scheinbar vom Erdboden verschluckte Regierungsgegner in Guatemala überschwemmt wurden. Die Zahl der Vorfälle war so groß, dass es ein System dahinter geben musste, eine Methode, für die es noch keinen Namen gab. Man übernahm den Begriff, mit dem die Familienangehörigen der Gefangenen versuchten, das Rätsel zu umschreiben. Aber er trifft den Kern des Problems nur zum Teil – schließlich benutzen wir in unserem alltäglichen Sprachgebrauch dasselbe Wort auch für Menschen, die aus ganz anderen Gründen plötzlich nicht mehr da sind. Deshalb wird der Begriff häufig in Anführungszeichen gesetzt – aber nicht nur deshalb: Die „Verschwundenen“ sind ja nicht wirklich verschwunden, ihr Aufenthaltsort ist nicht so unbekannt, wie die Behörden behaupten, ihr Schicksal nicht so unerklärlich, wie man es ihren Familien einreden will. Irgendjemand weiß immer, wo sie sich befinden und was aus ihnen geworden ist. Irgendjemand hat ihre Verhaftung geplant und angeordnet, irgendjemand hat die Vertuschung der Verhaftung und den Verbleib der „Verschwundenen“ organisiert – irgendjemand, der die Uniform irgendeiner bewaffneten Einheit trägt oder im Büro der politischen Polizei, des Geheimdienstes oder der örtlichen Militärkommandantur sitzt oder hinter einem Schreibtisch im Regierungspalast.

Verwischte Spuren

Niemand vermag genau zu sagen, wie viele Menschen in den vergangenen Jahrzehnten dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer gefallen sind und wie viele es heute noch tagtäglich trifft – niemand außer den Verantwortlichen. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle liegt weltweit bereits bei über zwei Millionen, tatsächlich dürften es aber weitaus mehr sein. In vielen Ländern gibt es Hinweise darauf, dass auf jeden nachweisbaren Fall mindestens zwei weitere kommen, die vielleicht für immer im Dunkel bleiben werden. Die Verbreitung von Angst, Unsicherheit und Verwirrung gehört ebenso zur Logik des Systems wie die Tilgung der Spuren, die zu den Gefangenen selbst oder zu den Verantwortlichen führen könnten. Zeugen sind häufig so verängstigt, dass sie es nicht wagen, über das „Verschwinden“ eines Angehörigen oder Freundes zu sprechen. Nicht selten klammern sich die Familien der Opfer an die verzweifelte Hoffnung, dass Vater oder Mutter, Tochter oder Sohn die Haft überleben und eines Tages zurückkehren würden, solange man nur stillhält und die Behörden nicht reizt. Viele Überlebende fühlen sich auch nach ihrer Freilassung unter Beobachtung und schweigen, um nicht ihr Leben oder das ihrer Familien zu gefährden.

Die Täter schweigen sowieso, sei es, weil sie fanatisch an ihre politischen Ziele und die dafür angewandten Mittel glauben, oder weil sie sehr genau wissen, dass sie an einem Verbrechen teilgenommen haben. Die Akten der „Verschwundenen“ sind unter Verschluss und nur einem kleinen Kreis von Auserwählten zugänglich. Wenn ein Regierungswechsel ansteht, werden sie vorsichtshalber vernichtet. Die neue Regierung erkauft die Ruhe und Ordnung innerhalb der Sicherheitskräfte mit einer Amnestie für alle begangenen Menschenrechtsverletzungen und verhindert damit nicht nur die Strafverfolgung der Täter, sondern auch die Aufklärung ihrer Taten.

Die Geheimhaltung ist umfassend und reicht oft bis zum Tod der „Verschwundenen“. Den Familien wird ein Leichnam zur Bestattung übergeben und dazu ein Formblatt, in dem von einer natürlichen Todesursache die Rede ist, vielleicht auch von einem angeblichen Feuergefecht mit Sicherheitskräften, einem Unfall oder irgendeiner anderen erfundenen Geschichte. Nur sehr selten wird die wahre Todesursache so offen benannt wie etwa im Irak unter der früheren Regierung von Saddam Hussein, wo einige Familien von „Verschwundenen“ eine Gebührenrechnung für die Hinrichtung ihrer Angehörigen erhalten haben – einschließlich der Kosten für verbrauchte Gewehrkugeln.

Meistens jedoch reicht die Geheimhaltung bis über den Tod hinaus. Viele „Verschwundene“ werden insgeheim ermordet, ohne dass ihre Familien davon erfahren. Manchmal werden, Jahre oder Jahrzehnte danach, Massengräber gefunden. Aber die Familien der Opfer erhalten nur dann endgültige Gewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen, wenn es mit aufwendigen Untersuchungen gelingt, die menschlichen Überreste in den anonymen Gräbern zu identifizieren. Und das ist nicht immer der Fall.

Trotz allem funktioniert das System der Geheimhaltung nicht so, wie seine Betreiber es wünschen. Immer wieder dringen Nachrichten über das Schicksal von „Verschwundenen“ in die Außenwelt. Immer wieder überwinden Angehörige, Freunde oder Mitgefangene ihre Angst und mit ihr die Mauer des Schweigens. Immer öfter gibt es Aussagen von Regierungsbeamten, die ihre schmutzige Arbeit nicht mehr ertragen oder ihre Westen rechtzeitig vor einem Regierungswechsel reinwaschen wollen. Auch die Augen der Menschenrechtsorganisationen sind schärfer geworden, immer seltener gelingt es den Tätern, das „Verschwinden“ eines Menschen so vollständig vor der Öffentlichkeit zu verbergen, wie es beabsichtigt war. Das System zeigt Risse. Langsam, in vielen kleinen Schritten, wird es den Tätern immer schwerer gemacht, die Spuren der „Verschwundenen“ von der Erde zu wischen und zu behaupten, es gebe sie nicht.

Das Prinzip des Terrors

Das lateinische Wort Terror bedeutet „Schrecken“ und steht seit alten Zeiten für die Schreckens- oder Gewaltherrschaft von Tyrannen, Despoten und Diktatoren. Im klassischen Verständnis ist damit die Gewalt „von oben“ gemeint, also der staatliche Terror.

Die Gewalt der Diktatoren dient der Sicherung ihrer Macht und kennt keine Rücksichten auf Leib und Leben vermeintlicher oder tatsächlicher Gegner. Sie setzt sich über alle Gesetze – auch die eigenen – hinweg. Die Mittel des Terrors sind seit dem Altertum im Wesentlichen die gleichen geblieben – zum Beispiel Vertreibung, Deportation, Zwangsarbeit, Folter, Massenexekutionen – und sie verfolgen nach wie vor denselben doppelten Zweck: oppositionelle oder sonst wie störende Gruppen sollen ausgeschaltet, der Rest der Bevölkerung in einem Klima allgemeiner Rechtsunsicherheit und Angst in Schach gehalten werden. Die Bürgerrechte spielen keine Rolle mehr, jeder Einzelne ist dem Machtapparat schutzlos ausgeliefert, jeder Gedanke an Widerstand wird von der Furcht vor den möglichen Folgen erstickt.

Im Lauf der Jahrhunderte hat sich wenig am Prinzip des Terrors geändert, nur die Anwendung seiner Mittel wurde immer wieder ausgeweitet und perfektioniert, bis er mit der Herrschaft der deutschen Nationalsozialisten seinen kaum mehr fassbaren Höhepunkt erreichte. Die entsetzlichen Erfahrungen, die man mit der deutschen Version des Terrors gemacht hatte, gehören zu den Gründen für die Entwicklung und Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, führten aber trotz allem nicht zu einer weltweiten Abkehr vom Terror. Im Gegenteil haben sich seitdem viele Regierungen überall auf der Welt immer wieder aus dem Arsenal der NS-Methoden bedient, von ihnen gelernt und sie in abgewandelten Formen für ihre Zwecke eingesetzt. Das gilt wahrscheinlich auch für das „Verschwindenlassen“.

Wie alles Begann

Wenn eine Regierung zu den Mitteln des Terrors greift, wird sie in aller Regel nichts dem Zufall überlassen. Auch wenn die angewandten Maßnahmen den Eindruck chaotischer, außer Kontrolle geratener Verhältnisse wecken mögen – häufig durchaus gewollt – so haben sie doch System. Sie fußen auf bestimmten Überlegungen, die ihre Spuren in Verordnungen, Gesetzen oder öffentlichen Reden hinterlassen und die man nachlesen kann. Der staatliche Terror geht immer planmäßig vor. Und da es bekanntlich wenig hilft, seine Opfer nur zu beklagen, muss man die Pläne des Terrors kennen, um sie zu durchkreuzen, und muss die Motive der Täter verstehen, um ihnen die Arbeit schwer zu machen.

Der Anfang: Hitlers Nacht-und-Nebel-Erlass

Die ersten schriftlichen Zeugnisse aus der Sicht des Staates über das systematische „Verschwindenlassen“ von Menschen und die Motive der Verantwortlichen finden sich in Hitlers berühmt-berüchtigtem „Nacht-und-Nebel-Erlass“ vom 7. Dezember 1941. Er zielte anfangs auf die Zerschlagung des Widerstandes gegen die deutschen Besatzer in Norwegen, Belgien, den Niederlanden und vor allem in Frankreich und verlangt „aus Abschreckungsgründen“ nach „schärfsten Maßnahmen“ gegen „kommunistische Elemente und andere deutschfeindliche Kreise“. Der Erlass sieht nur zwei Alternativen vor: entweder „schnellstens“ gefasste und vollstreckte Todesurteile in den besetzten Gebieten, oder den Transport nach Deutschland und damit in ein Konzentrationslager. Die Transporte über die deutsche Grenze sollten unter strikter Geheimhaltung erfolgen – eben bei „Nacht und Nebel“. Die Verfügung über alle praktischen Fragen überließ Hitler einem besonders treuen und mitdenkenden Untertanen in Gestalt von Feldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Keitel entwickelte den „NN-Erlass“ in mehreren Durchführungsbestimmungen, Begleitbriefen und Ergänzungen zu einem Regelwerk, von dem er einige Jahre später als Angeklagter im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher sagen wird, dass es der Auslöser für einige der schwersten Kriegsverbrechen unter seiner Verantwortung war. Er verteidigte sich mit dem Argument, dass er nichts anderes getan hatte, als den Befehlen seines „Führers“ zu folgen – ein uraltes und doch modern gebliebenes Argument, mit dem sich auch die Diener heutiger Unrechtsstaaten immer wieder entlasten wollen. Schon in Keitels ersten Richtlinien vom 12. Dezember 1941 für die Umsetzung des NN-Erlasses heißt es, deutlich genug: „Eine wirksame und nachhaltige Abschreckung ist nur durch Todesstrafen oder durch Maßnahmen zu erreichen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im Ungewissen halten. Diesem Zwecke dient die Überführung nach Deutschland…”. Noch deutlicher wird Keitel in einer Erweiterung des Erlasses im Februar 1942: „Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahmen liegt a) in dem spurlosen Verschwindenlassen der Beschuldigten, b) darin, dass über ihren Verbleib und ihr Schicksal keinerlei Auskunft gegeben werden darf.”

Bewusst undeutlich und daher weit gespannt bleibt die Benennung der „Straftaten“, die mit den beiden im NN-Erlass verfügten Maßnahmen – schnelle Hinrichtung oder „Verschwinden“ – geahndet werden sollen. In der Liste der Verhaftungsgründe stehen neben militärischen Belangen (zum Beispiel Spionage, Sabotage) und den nicht näher definierten „kommunistischen Umtrieben“ nun auch „Straftaten, die geeignet sind, Unruhe zu stiften“, worunter man alles oder nichts verstehen kann – ein deutlicher Hinweis darauf, dass Rechtsvorschriften ignoriert werden dürfen und Willkür erlaubt ist, solange sie dem Zweck der Abschreckung dient. Die Frage nach Schuld oder Unschuld der Inhaftierten spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. In einer weiteren Ergänzung zum NN-Erlass vom 15.10.1942 heißt es ganz unverblümt, dass die Haft auch dann andauern muss, „wenn kein hinreichender Verdacht einer strafbaren Handlung gegeben“ ist. Sogar ein Freispruch dürfe nicht zur Freilassung des Gefangenen führen, „stattdessen Verwahrung durch die Polizei auf Kriegsdauer unter „Vernebelung“”. Die vielen Verordnungen, die den NN-Erlass bis Kriegsende weiterentwickeln, beschäftigen sich generell auffallend wenig mit den individuellen Gründen für die Verhaftung eines Menschen, dafür desto mehr mit den bürokratischen Verfahren rund um die Haft, die Geheimhaltung des Schicksals der Opfer und das Zusammenspiel der beteiligten Behörden. Insgesamt waren es viele Hände, die an der Verfeinerung des Erlasses mitgeschrieben haben – innerhalb des Machtapparates der Nationalsozialisten waren die Umstände, die zum „Verschwindenlassen“ vieler seiner Gegner führten, alles andere als geheim. Das ist heute nicht anders. Wo immer Menschen aus politischen Gründen „verschwinden“ wirken mehrere Behörden des Machtapparates zusammen und wissen genau, was sie tun und was mit den Opfern geschieht.

Die ersten Nachahmer: Mittel- und Südamerika

Auch wenn es keine schriftlichen Beweise dafür gibt, so liegt es doch nahe, dass der NN-Erlass als Geburtshelfer für die Verbreitung des „Verschwindenlassens“ über viele Länder der Welt gedient hat. Die ersten Häufungen von Fällen kennen wir aus Lateinamerika – eben die Region der Erde, in die nach 1945 besonders viele NS-Täter geflohen sind und sich dortigen Regierungen als Sicherheits- oder Militärberater angedient haben. Wahrscheinlich trugen sie auch den NN-Erlass in ihrem geistigen Gepäck.

In Guatemala und später auch in vielen anderen Ländern Mittel- und Südamerikas erinnerte man sich allerdings auch an das Schicksal Keitels: Er wurde vom Internationalen Militärtribunal in Nürnberg unter Anklage gestellt und zum Tode verurteilt, nicht nur, aber auch wegen seiner Mitverantwortung an den „Nacht-und-Nebel“-Verbrechen. Die Vernebelung hatte Spuren hinterlassen, die zu den Verantwortlichen führten. Das sollte nun anders werden. Keitel hatte die Wirkung des „Verschwindenlassens“ nur darin gesehen, dass über Verbleib und Schicksal der Gefangenen keine Auskunft gegeben werden durfte, aber er war nicht so weit gegangen, die Existenz dieser Gefangenen abzustreiten. Die Verhaftung selbst und damit die Verantwortung für das Schicksal der Gefangenen durfte also zugegeben werden und konnte daher später, als der Wind sich drehte und den Tätern ins Gesicht blies, gegen sie verwendet werden. Deshalb ging man in Lateinamerika einen kleinen, aber entscheidenden Schritt weiter und sorgte dafür, dass künftig nicht mehr allein der Verbleib und das Schicksal der Gefangenen vernebelt wurden, sondern auch die staatliche Verantwortung für das „Verschwinden“ überhaupt. Man bestritt von nun an, irgendetwas mit dem „Verschwinden“ der betroffenen Personen zu tun zu haben. Diesem lateinamerikanischen Modell folgt man bis heute.

Extralegale Hinrichtungen und Incomunicado-Haft

Die Geheimhaltung erstreckt sich heute auch auf die im NN-Erlass genannte Alternative zum „Verschwindenlassen“, nämlich „schnellstens“ gefasste und vollstreckte Todesurteile. Auf Urteile im Sinne eines halbwegs geregelten gerichtlichen Verfahrens wird jedoch verzichtet, die Opfer werden irgendwie getötet und insgeheim verscharrt, ansonsten gibt man sich ebenso unbeteiligt und unschuldig wie im Fall der „Verschwundenen“. Im Sprachgebrauch der Juristen und Menschenrechtsorganisationen nennt man das heute „extralegale“ oder „außergerichtliche“ Hinrichtungen und meint damit den politisch motivierten und staatlich angeordneten Mord außerhalb der geltenden Gesetze. Er geht fast immer und überall mit dem „Verschwindenlassen“ Hand in Hand. Zynisch formuliert, behalten es sich die Täter einfach vor, ob sie ihre Opfer vorübergehend in geheimer Haft verschwinden lassen wollen oder endgültig in einem anonymen Grab. Menschenrechtsorganisationen berichten daher über staatlichen Mord und „Verschwindenlassen“ oft in einem Atemzug.

Mit dem „Verschwindenlassen“ verknüpft ist heute auch eine Form der (meist politischen) Gefangenschaft, die international als „Incomunicado-Haft“ bekannt wurde. Wieder ein Begriff aus der spanischen Sprache und wieder stammt er aus dem Repertoire lateinamerikanischer Diktaturen. Und wieder finden wir die Erklärung dafür im NN-Erlass: Gemeint ist die amtlich zwar anerkannte, aber unter völliger Kontaktsperre mit der Außenwelt vollzogene (politische) Haft. Der Gefangene hat keine Verbindung zu Anwalt, Familie oder Freunden, er wird von der Außenwelt abgeschottet. Das Schicksal des Gefangenen kann, wenn eine Behörde es will, in „Nacht und Nebel“ gehüllt werden. Umgekehrt können aber auch Gefangene, die ursprünglich „verschwunden“ waren, als „Incomunicado-Häftlinge“ wieder auftauchen und nachträglich als offizielle Gefangene registriert werden, die angeblich niemals „verschwunden“, sondern „nur“ unter Kontaktsperre inhaftiert waren.

„Verschwindenlassen“, staatlicher Mord und Incomunicado-Haft treten meistens gemeinsam auf und ergänzen sich gegenseitig. Den Sinn und Zweck hat der NN-Erlass beschrieben. Wenn eine Regierung zu einer dieser Methoden greift, wird sie sehr wahrscheinlich gleichzeitig auch die anderen benutzen.

Die Verbreitung

Den Anstoß für die Ausbreitung des „Verschwindenlassens“ gab eine Bananenrepublik. Mit diesem spöttischen, meist überheblich angewandten Wort blickt man heute auf desorganisierte, chaotisch verwaltete Länder herab. Ursprünglich aber waren damit einige mittelamerikanische und karibische Länder gemeint, in denen nordamerikanische Pflanzungsgesellschaften und Großgrundbesitzer jedes Mittel einsetzten, um Einfluss auf die Regierung zu gewinnen und ihre Interessen gegen die Ansprüche der besitz- und rechtlosen Landbevölkerung durchzusetzen. Notfalls wurden die USA zu Hilfe gerufen, die sich auf der Seite der Pflanzer (u.a. die United Fruit Company) in die Innenpolitik der Länder einmischte – auch mit militärischen Mitteln. Die Folge waren instabile Verhältnisse und ständige gewaltsame Konflikte, bei denen es auf der einen Seite um die Verteilung von Macht, Einfluss, Landbesitz und Reichtum ging, auf der anderen um die Unterdrückung der Landbevölkerung oder demokratischer Bewegungen. Vor allem aber ging es immer wieder darum, Bodenreformen zu verhindern. Auf dem umkämpften Boden wuchs die Quelle des Reichtums der mächtigen Pflanzer: Bananen.

Nach vielen Jahren der Militärherrschaft und einer durch den Versuch einer Bodenreform ausgelösten Serie von Putschen und Gegenputschen ging die Macht in Guatemala 1966 in die Hand einer Zivilregierung über. Scheinbar. Hinter den Kulissen aber behielten die Militärs das Heft in der Hand, konnten und wollten gegen die Opposition jedoch nicht mehr so offen vorgehen wie bisher. Neben demokratischen Parteien gab es inzwischen auch Guerilla-Gruppen, die mit der Waffe in der Hand eine Bodenreform und das Ende der Unterdrückung der indianischen Bevölkerungsmehrheit durchsetzen wollten. Hinter der Fassade der Zivilregierung schlug das Militär nun mit verdeckten Mitteln noch massiver zu als zuvor und setzte als Maßnahme des Terrors neben Massenexekutionen auch schlagartig das systematische „Verschwindenlassen“ ein. Allein in den ersten zehn Jahren „verschwanden“ 20 000 Menschen spurlos, später kamen noch zehntausende weitere dazu. Der Machtkampf endete erst 1996 unter dem Druck der Vereinten Nationen mit einem Friedensabkommen zwischen Regierung und Befreiungsbewegung.

Bis dahin hatte der Konflikt 200 000 Menschenleben gefordert – die meisten fielen dem „Verschwindenlassen“ und extralegalen Hinrichtungen durch Regierungstruppen zum Opfer. Die Aufklärung des Schicksals der „Verschwundenen“ wird bis heute behindert, die Täter kamen straffrei davon und haben ihre Methoden noch immer nicht völlig aufgegeben: Auch aus jüngerer Zeit gibt es Berichte über einzelne neue Fälle von „Verschwundenen“ in Guatemala.

Einen zusätzlichen Anstoß für die Verbreitung des „Verschwindenlassens“ gaben später die Militärdiktaturen in Chile (1973 -1990) und Argentinien (1976 – 1983). Chile hatte sich unter dem Präsidenten Salvador Allende ab 1970 zu einem reformfreudigen Experimentierfeld für neue Gesellschaftsmodelle entwickelt. Zahlreiche oppositionelle Demokraten aus vielen Ländern Lateinamerikas suchten hier nach einem demokratischen und gewaltfreien Ausweg aus der Misere in ihren Ländern, denn nach einer Statistik der Weltgesundheitsorganisation lebte damals über die Hälfte der Gesamtbevölkerung Lateinamerikas unterhalb der Armutsgrenze. Der langfristig vorbereitete, blutige Militärputsch des Generals Augusto Pinochet Ugarte fand am 11. September 1973 mit Unterstützung aus dem Ausland statt. Vom ersten Tag an verfolgte Pinochet eine planmäßige „Säuberung“ des Landes von Anhängern der vorangegangenen Regierung, Gewerkschaftlern, Künstlern, kritischen Journalisten oder sonst wie verdächtigen Demokraten. Um jeden Widerstand zu ersticken, setzte er dabei sowohl öffentlich sichtbare Machtdemonstrationen als auch vernebelte Verfolgungsmethoden ein. Während unter den Augen der Öffentlichkeit der Regierungssitz bombardiert und im Stadion der Hauptstadt das erste große Konzentrationslager für politische Gefangene eingerichtet wurde, entstand gleichzeitig ein geheim gehaltenes Netz von Verhörzentren, in denen Gefangene für einige Zeit oder für immer „verschwinden“ sollten.

Die meisten Gefangenen wurden wieder und wieder, meist über Monate hinweg, unter der Folter über ihre privaten Verhältnisse und ihre politischen Verbindungen ausgeforscht, was wiederum zu neuen Verhaftungen und weiteren „Verschwundenen“ führte. Soweit Bürger anderer lateinamerikanischer Länder betroffen waren, arbeitete man auch mit den Geheimdiensten ihrer Heimatländer zusammen und gab diesen damit die Möglichkeit, die Praxis des „Verschwindenlassens“ sozusagen vor Ort zu studieren.

Das Militär im benachbarten Argentinien lernte aus den Erfahrungen seiner chilenischen Kameraden vor allem, dass die bewusst brutalen und öffentlich sichtbaren Maßnahmen Pinochets – wie etwa Erschießungen vor laufender Kamera oder die Einrichtung großer Konzentrationslager – international verurteilt wurden und zur diplomatischen Isolation des Landes führten, während die unsichtbaren Methoden – eben das „Verschwinden“ von Gegnern in geheimen Verhörzentren und Haftlagern – mehr Erfolg zu versprechen schienen.

Schon lange vor dem Militärputsch vom 24. März 1976 hatte es, unter wechselnden und mehr oder (eher) minder demokratischen Regierungen in Argentinien, Opfer von außergesetzlichen Hinrichtungen und dem „Verschwindenlassen“ gegeben. Ab 1973, dem Jahr des Putsches in Chile, schob man die Verantwortung auf angeblich unkontrollierbare rechtsextremistische Organisationen wie der „Argentinischen Antikommunistischen Allianz“ oder dem „Kommando der Befreier Amerikas“, mit denen die Führungsetagen der Streitkräfte und der Polizei nichts zu tun haben wollten. Heute wissen wir, dass diese „Todesschwadrone“, wie sie auch genannt wurden, aus Armeeoffizieren zusammengesetzt waren und Befehlen aus dem Innenministerium sowie aus dem Oberkommando der Streitkräfte folgten. Anders als in Chile verzichtete man dann auch beim Militärputsch von 1976 unter dem Kommando des Generals Videla weitgehend auf öffentlich sichtbare Methoden des Terrors und bevorzugte von Anfang an verdeckte, vernebelte Mittel. Zum ersten Mal führte das „Verschwindenlassen“ die Liste der Methoden an. Die Geheimhaltung funktionierte so gut, dass trotz unzähliger Nachforschungen bis heute nicht bekannt ist, wie viele Menschen in Argentinien tatsächlich „verschwanden“. Ein kleiner Teil der Pläne der gut vorbereiteten Putschisten ist bekannt geworden: Zur Planung gehörte offenbar eine Liste mit den Namen von 15 000 politischen Gegnern, die durch das „Verschwindenlassen“ oder außergesetzliche Hinrichtungen ausgeschaltet werden sollten. Argentinische Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass in der Folge des Putsches etwa 30 000 Menschen „verschwunden“ sind. Eine offizielle Untersuchungskommission, die nach dem Ende der Militärherrschaft 1983 eingesetzt wurde, konnte jedoch nur die Daten von rund 9 000 „Verschwundenen“ feststellen – eine Erfahrung, die sich in den folgenden Jahren in anderen Ländern wiederholen wird: Je systematischer das „Verschwindenlassen“ organisiert ist, desto schwieriger wird es, die Spuren der Opfer zu finden und desto größer wird die Unsicherheit über ihre Zahl.

Vor dem Putsch war auch Argentinien, ähnlich wie Chile, ein Magnet für Menschen aus anderen Ländern. Aber aus anderen Gründen: Das traditionell weltoffene Einwanderungsland bot auch Schutz für Verfolgte aus den umliegenden Militärdiktaturen in Chile, Brasilien, Bolivien, Paraguay, Uruguay und anderen lateinamerikanischen Ländern. Die neue Militärregierung erlaubte den Zugriff ausländischer Geheimdienste im eigenen Land auf dort lebende Flüchtlinge unter der Bedingung, dass Verhaftungen und Verschleppungen geheim bleiben mussten. Die Zusammenarbeit der Diktaturen Lateinamerikas wurde noch enger als zuvor und das „Verschwindenlassen“ von politischen Gegnern gewissermaßen zum „Normalfall“ gemacht.

Die Beispiele Guatemalas, Chiles und Argentiniens dienten als Vorbild für andere Staaten. Bereits in den frühen 80er-Jahren gab es in Lateinamerika kaum mehr ein Land, aus dem nicht irgendwann über Fälle von „Verschwundenen“ berichtet worden wäre. Man hatte im großen Stil eine neue und offenbar erfolgreiche Methode gefunden, um sich seiner politischen Gegner zu entledigen. Der Rest der Welt sah zu und kümmerte sich nicht besonders darum. Man wandte sich ab, pflegte die wichtigen Wirtschaftsbeziehungen, schloss die Augen und öffnete sie auch nicht, als bekannt wurde, dass in Argentinien auch Bürger vieler europäischer Staaten verhaftet wurden, um zu „verschwinden“. Nichts motiviert die Täter so sehr wie das Schweigen der Beobachter.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in anderen Gegenden der Welt: in Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten sowie in Asien finden sich ebenfalls Länder wie zum Beispiel Indonesien, Philippinen, Iran, Irak, Marokko oder Südafrika, die schon in den 60er- und 70er-Jahren zu dieser Methode griffen und anderen Machthabern in ihrer Region früher oder später als Vorbilder dienten. Obwohl es noch immer Berichte über neue Fälle von „Verschwindenlassen“ in Lateinamerika gibt, hat ihre Zahl seit dem Zusammenbruch der dortigen Militärdiktaturen deutlich abgenommen, während gleichzeitig aus anderen Kontinenten immer häufiger darüber berichtet wird.

Wo lässt man Menschen „verschwinden“?

Die Liste der Länder, in denen Menschen aus politischen Gründen „verschwunden“ sind, ist inzwischen fast unübersichtlich lang geworden und wirkt auf den ersten Blick deprimierend. Und nicht nur auf den ersten. Denn die Liste wird immer länger. Fast täglich werden neue Fälle bekannt. Fast immer kommen die Täter ungestraft davon. Fast scheint es, als könne man nichts dagegen tun. Aber nur fast. Bei näherem Hinsehen wird man feststellen, dass die Liste auch viele Länder enthält, in denen es vor allem um die Aufklärung des Schicksals von Opfern aus früheren Jahrzehnten und aus dem Verantwortungsbereich abgelöster Regierungen geht. Dort ist es offenbar doch gelungen, etwas dagegen zu tun.

Beinahe alle Wege, die Täter zurückzudrängen, beginnen mit der Veröffentlichung ihrer Verbrechen. Wenn wir heute immer häufiger Berichte über „Verschwundene“ erhalten und weitere Länder auf die Liste schreiben müssen, dann bedeutet das nicht in jedem Fall, dass schon wieder ein neues Land Menschen „verschwinden“ lässt: Häufig genug bedeutet es nur, dass es ein weiteres Mal gelungen ist, die Mauern des Schweigens zu durchbrechen und die ersten Spuren der Opfer zu finden. Aus der Perspektive der Täter gesehen, ist ihre schärfste Waffe die Geheimhaltung und ihr größter Feind die Öffentlichkeit. Mehr über das „Verschwindenlassen“ zu erfahren und neue Fälle aufzudecken, ist nur ein Anfang – für die Täter kann es jedoch der Anfang vom Ende sein.

Die folgende Liste enthält alle Länder, aus denen Selbsthilfegruppen von Familienangehörigen, Anwälte oder internationale Menschenrechtsorganisationen (wie zum Beispiel Amnesty International) von 1966 bis 2001 über das systematisch betriebene „Verschwindenlassen“ berichtet haben. In den mit einem * markierten Ländern gibt es vor allem Fälle aus zurückliegenden Jahren oder der Verantwortung inzwischen abgelöster Regierungen:

Afghanistan, Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea*, Argentinien*, Aserbaidschan*, Äthiopien, Belarus (Weißrussland), Bolivien*, Bosnien-Herzegowina*, Brasilien, Burundi, Chile*, China*, Costa Rica*, Demokratische Republik Kongo (ehem. Zaire), Dominikanische Republik*, Ecuador*, El Salvador*, Eritrea, Georgien*, Guatemala, Guinea*, Haiti*, Honduras*, Indien, Indonesien, Irak, Iran*, Jemen*, Jugoslawien (Kosovo)*, Kambodscha*, Kamerun*, Kenia*, Kolumbien, Kroatien*, Kuwait*, Libanon*, Liberia, Libyen*, Malaysia*, Marokko (mit Westsahara)*, Mauretanien*, Mexiko, Mosambik*, Namibia*, Nepal, Nicaragua*, Pakistan*, Papua-Neuguinea*, Paraguay, Peru, Philippinen, Republik Kongo, Ruanda, Senegal, Simbabwe, Somalia*, Sri Lanka, Sudan, Südafrika*, Syrien, Tadschikistan*, Togo, Tschad, Türkei, Uganda, Uruguay*, Usbekistan, Venezuela*, Zentralafrikanische Republik*, Zypern*.

Die Opfer

Wenn sich Vertreter von Regierungen oder ihrer Sicherheitskräfte für besonders grausame Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen müssen, dann argumentieren sie gerne damit, dass ihre Taten einem höheren Zweck dienten und ihre Gegner es waren, die sich zuerst brutaler Methoden bedient und sich damit selbst außerhalb der Gesetze gestellt hatten.

Bei den Opfern habe es sich sämtlich um „Terroristen“ gehandelt, so heißt es. Solche Rechtfertigungen sind an sich schon unsinnig, weil die Menschenrechte immer und überall für alle Menschen gelten und niemand seine Rechte verlieren kann. Abgesehen davon mutet es seltsam an, wenn gerade die Vertreter staatlichen Terrors ihre Opfer „Terroristen“ nennen. Dennoch lohnt es sich, einen genaueren Blick auf diesen Begriff und damit auf das Weltbild der Täter zu werfen. Der argentinische General Videla, Führer des Putsches von 1976, hat es so ausgedrückt: »Ein Terrorist ist nicht einfach jemand mit einem Gewehr oder einer Bombe, sondern auch jemand, der Gedankengut verbreitet, das sich gegen die westliche und christliche Zivilisation richtet.« Solche Definitionen hört man auch heute überall, wo ein Staat seine Verbrechen begründen will; nur der letzte Teil des Satzes ist austauschbar und wird den örtlichen Bedingungen angepasst. In Afghanistan oder Iran würde er „gegen die islamische Kultur…” lauten, in China „gegen Staat und Partei…”, und manchmal lautet das Anhängsel auch nur „gegen das Vaterland…”. Wer ein „Terrorist“ ist, bestimmen die Machthaber, und wer zum Terroristen erklärt wurde, hat jeden Anspruch auf Recht und Gesetz verloren.

Natürlich gehören auch Menschen zu den „Verschwundenen“ die in irgendeiner Form gewaltsam gegen den Staat vorgegangen sind, zum Beispiel Mitglieder bewaffneter Widerstandsgruppen. Ob sie nun jeweils zu Recht oder zu Unrecht Waffen in die Hände genommen haben, spielt in diesem Zusammenhang jedoch keine Rolle – auch politische Gewalttäter haben, wie alle anderen Straftäter, Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren.

Die weitaus überwiegende Mehrheit der Opfer gehört zu jener Kategorie von „Gedanken-Terroristen“ die General Videla gemeint hat, Regierungskritiker also, die mit friedlichen Mitteln von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben. Gewerkschaftler, Journalisten oder Künstler kann es ebenso treffen wie Mitglieder von oppositionellen Parteien und Vereinen oder Angehörige „verdächtiger“ Religionsgemeinschaften. Manchmal reicht es schon, einer Bevölkerungsgruppe anzugehören, die insgesamt unter dem Verdacht der Regierungsfeindlichkeit steht wie die Kurden in der Türkei oder im Irak. Als „Terroristen“ gelten auch Menschenrechtler, die sich bemühen, den Opfern von Verfolgungen zu helfen. In vielen Staaten Lateinamerikas, Afrikas und Asiens sind Mitarbeiter von Menschenrechtsorganisationen und Selbsthilfegruppen von Familienangehörigen offenbar nur deshalb „verschwunden“, weil sie versucht haben, das Schicksal anderer „Verschwundener“ aufzuklären.

Das „Verschwindenlassen“ von Menschen muss nicht immer eindeutig politische Gründe haben. In manchen Staaten wird es auch als Waffe gegen „sozial unerwünschte Gruppen“ in der Bevölkerung benutzt. In Brasilien zum Beispiel können die meist aus Angehörigen der Polizei bestehenden „Todesschwadrone“, die früher in der Regel gegen Regierungsgegner eingesetzt wurden, heute mit Duldung der Behörden auch von Geschäftsleuten angeheuert werden, um Straßenkinder zu ermorden oder „verschwinden“ zu lassen. In Kolumbien und anderen Ländern richten sich so genannte „soziale Säuberungen“ in Großstädten gegen Straßenkinder, Homosexuelle, Drogenabhängige, Prostituierte, Obdachlose, geistig Behinderte und andere „unerwünschte Personen“ und münden nicht selten in der Ermordung oder dem „Verschwinden“ der verschleppten Menschen.

In Wahrheit spielen die Gründe nur eine begrenzte Rolle: Es geht den Tätern vor allem darum, ein wirksames und abschreckendes Mittel in der Hand zu haben, um tatsächliche oder vermeintliche Gegner der Machthaber und sonst wie „unbequeme“ Menschen auszuschalten, die allgegenwärtige Macht des Staates zu demonstrieren und Angst zu erzeugen. Das wird besonders deutlich, wenn der Terror Menschen trifft, denen man auch beim bösesten Willen nicht unterstellen kann, Staatsfeinde zu sein. Zum Beispiel Kinder.

Auch Kinder und Jugendliche „verschwinden“

Während der Militärdiktatur sind in Argentinien auch zahlreiche Kinder „verschwunden“. Die meisten von ihnen sind sehr wahrscheinlich heute noch am Leben, ohne etwas über ihre Herkunft zu wissen. Die Selbsthilfeorganisation der Großmütter der Plaza de Mayo hat Hinweise auf rund 500 Kinder, die zusammen mit ihren Eltern verhaftet wurden oder in geheimen Haftzentren und Gefängnissen zur Welt kamen, um anschließend ebenso zu „verschwinden“ wie ihre Mütter. Bis heute ist es den Großmüttern inzwischen gelungen, fast 100 solcher Fälle aufzuklären. Dabei stellte sich heraus, dass nur wenige der betroffenen Kinder von den Sicherheitskräften gemeinsam mit ihren Eltern ermordet worden sind. Die meisten wurden in der Haft von ihren Müttern getrennt und mit gefälschter Identität von anderen Familien aufgezogen, während die Mütter nach Wochen, Monaten oder Jahren geheimer Haft getötet wurden. Manchmal übernahmen Militärangehörige die Kinder und gaben sie als ihre eigenen aus – ohne es zu ahnen, wuchsen diese Kinder bei den Mördern ihrer Eltern auf und tragen ihre Namen. Allen Fällen ist gemeinsam, dass die Herkunft der Kinder mit Wissen und Willen der Behörden vernebelt wurde. Auch heute noch, viele Jahre nach dem Ende der verantwortlichen Militärdiktatur, muss in jedem einzelnen Fall mühsam darum gekämpft werden, den Opfern ihre gestohlene Identität zurückzugeben.

Es mag rätselhaft erscheinen, warum ein Staat sogar Kleinkinder in die Verfolgung von „Staatsfeinden“ einbezieht. Aber es ist nicht wirklich rätselhaft. Innerhalb der perversen Logik des „Verschwindenlassens“ von Menschen gelten ihre Kinder als Spuren, die zu den verhafteten Eltern führen könnten. Wer die Herkunft der Kinder verwischt, verbaut auch den Weg zur Aufklärung des Schicksals ihrer Eltern.

Aber das ist nicht der einzige Grund. Der argentinische General Camps, selbst verantwortlich für das „Verschwinden“ von Kleinkindern, gab Jahre später seine Motive preis: Man habe verhindern wollen, erläuterte er, dass die Kinder der Staatsfeinde in ihren Familien zu neuen Staatsfeinden heranwüchsen, und habe sie daher in die Hände von „anständigen“ Familien gegeben, um dort im Sinne der Regierung zu „guten Staatsbürgern“ erzogen zu werden. Die Verfolgungen und Säuberungen des Militärs sollten also fortwirken bis in die nächste Generation.

Auch in anderen Ländern finden sich die Namen von Kindern auf den Listen der „Verschwundenen“. Fälle im Irak, in Algerien, im Sudan in El Salvador und in vielen anderen Ländern weisen darauf hin, dass immer wieder ganze Familien „verschwinden“ und die Kinder das Schicksal der Erwachsenen teilen. Aus sehr vielen Ländern gibt es Berichte über eine Art „Geiselhaft“: Familienangehörige eines politischen Gefangenen, auch Kinder und Jugendliche, werden verhaftet, um den Gefangenen unter Druck zu setzen und Aussagen zu erzwingen. Den Gefangenen wird gedroht, die Menschen, die ihnen am nächsten stehen, zu foltern oder zu töten. Manchmal bleibt es nicht bei der Drohung. Dann müssen neue Namen auf die Listen der „Verschwundenen“ geschrieben werden.

Jugendliche werden allerdings häufig auch unabhängig von ihren Eltern verhaftet. In den meisten Ländern der Welt kann man schon als sehr junger Mensch von den Behörden als „Staatsfeind“ wahrgenommen und entsprechend behandelt werden. Fast überall, wo es „Verschwundene“ gibt, zählen daher auch Jugendliche zu den „ganz normalen“ Opfern.

Die Haftbedingungen

Wenn jemand „verschwindet“, bedeutet das nicht nur, dass seine Inhaftierung geheim gehalten, jede Verantwortung für ihn abgestritten und jeder Kontakt zur Außenwelt verhindert wird, sondern auch, dass die bestehenden Gesetze für ihn nicht mehr gelten und man, kurz gesagt, mit ihm machen kann, was man will.

Die geheime Haft ist die vollkommenste Version der Rechtlosigkeit, die man sich vorstellen kann, und das drückt sich auch in der Behandlung der Gefangenen aus. Unabhängig davon, wo und wann sie verhaftet wurden, berichten überlebende „Verschwundene“ übereinstimmend von grausamen Folterverhören in den ersten Tagen und Wochen nach ihrer Festnahme. In der Regel wissen sie nicht, wohin man sie gebracht hat, meistens auch nicht, in wessen Händen sie sich befinden und warum. Ihre Augen werden ihnen bei der Festnahme oder kurz danach verbunden, die Binde darf oft monatelang nicht abgenommen werden; häufig verwendet man eine Kapuze, die den gesamten Kopf umschließt, am Hals zugebunden wird und die Atmung behindert. Die Folterungen und Misshandlungen beschränken sich nicht allein darauf, Aussagen und Geständnisse zu erpressen: „Es war Teil der Routine, einen Gefangenen auch dann zu foltern, wenn wir gar nicht wussten, was wir ihn fragen sollten“, heißt es in der Aussage eines ehemaligen Geheimdienstoffiziers in Uruguay, „es ging in erster Linie darum, ihn weich zu machen, ihn zu brechen oder dafür zu bestrafen, dass er unser Feind war. Die Details interessierten uns nicht. Er war gefangen, er war in unserer Hand und das war Beweis genug.”

Viele Gefangene empfinden ihre Situation als Schwebezustand zwischen Leben und Tod. Sie sind sich bewusst, dass sie aus den Augen der Welt verschwunden und der Willkür ihrer Bewacher ausgeliefert sind – das Gefühl grenzenloser Isolation und Einsamkeit beherrscht ihr Denken und wird in der Rückschau oft als noch quälender und bedrohlicher geschildert als die Folter selbst. Sie erwarten den Tod, ohne wissen oder ahnen zu können, wann und wie er eintreten wird, hoffen dennoch verzweifelt zu überleben, aber müssen täglich am Beispiel ihrer Mitgefangenen erfahren, dass die Auswahl zwischen denen, die sterben, und denen, die leben sollen, undurchschaubaren Regeln folgt und scheinbar dem Gutdünken ihrer Bewacher überlassen ist.

Die Haftorte werden häufig sehr schnell gewechselt, die Verhöre beginnen an jedem Ort immer wieder von vorn. In vielen Ländern konkurrieren mehrere Teile des Sicherheitsapparates miteinander und legen Wert darauf, die Aussage von jedem politischen Gefangenen für die eigenen Zwecke zu nutzen. Die verschiedenen Waffengattungen des Militärs – Heer, Luftwaffe und Marine – unterhalten eigene Geheimdienste, innerhalb des Polizeiapparates gibt es verschiedene Abteilungen für politische Straftaten, zivile Geheimdienste kommen hinzu. Der „Verschwundene“ wird von Stelle zu Stelle weitergereicht und erneut verhört, sein Leidensweg wiederholt sich immer wieder neu und scheint kein Ende zu finden.

Die Haftorte liegen in aller Regel außerhalb des regulären Strafvollzugssystems eines Landes und werden oft erst bekannt, wenn es nach dem Zusammenbruch eines Regimes gelingt, die Spuren der „Verschwundenen“ aufzunehmen. Der Kontakt zwischen Gefangenen in geheimer Haft und allen anderen Häftlingen wird, wo immer möglich, vermieden. „Verschwundene“ werden deshalb nur selten in normale Gefängnisse eingewiesen, sondern meist in eigens eingerichteten, verborgenen Haftzentren festgehalten, die für Außenstehende unzugänglich oder leicht zu tarnen sind. Manchmal sind es über Scheinfirmen unauffällig angemietete Gebäude in den Innenstädten, an denen die Passanten arglos vorübergehen, ohne jemals ein Haft- oder Verhörzentrum in ihnen zu vermuten. Oder aufgelassene Fabrikhallen in Industriegebieten. Oder Einrichtungen in militärischen Sperrzonen und auf Kasernengeländen, in die Zivilisten keinen Zutritt erhalten. Manche Staaten richten an abgelegenen Orten mittelgroße Haftlager für jeweils 200 bis 600 Gefangene ein, denen die Betreiber häufig einen altbekannten Namen geben: Konzentrationslager.

Die Angehörigen

Die quälende Ungewissheit über den Verbleib und das Schicksal eines geliebten Menschen bedeutet für die Angehörigen in gewisser Weise etwas Ähnliches wie für das Opfer selbst: einen anhaltenden Schwebezustand zwischen Leben und Tod.

Im erschreckend großen Feld der Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit macht es keinen Sinn, die vielen Formen der politischen, rassischen oder religiösen Verfolgung nach ihrer Grausamkeit zu ordnen und zu versuchen, so etwas wie eine Rangliste der Unmenschlichkeit aufzustellen. Für den außenstehenden Beobachter mag vielleicht der Aufwand an krimineller Energie, den eine Regierung in die Verfolgung ihrer Gegner steckt, eine Rolle spielen, aber in Wahrheit zählt allein das individuelle Leid des einzelnen Opfers – und das lässt sich mit dem Leid anderer weder vergleichen noch aufrechnen. Auch Zahlen helfen nicht weiter. Es gibt keine Formeln oder Statistiken, die das Ausmaß menschlichen Leidens messbar und erfassbar machen könnten, und man sollte deshalb darauf verzichten, irgendeine Methode des staatlichen Terrors für schlimmer oder weniger schlimm zu erklären als eine andere.

Trotzdem ist es sicher nicht schwer zu verstehen, dass die überlebenden Opfer und ihre Familienangehörigen aus ihrer Sicht das „Verschwindenlassen“ mit all seinen Begleiterscheinungen häufig als die niederträchtigste Form staatlichen Machtmissbrauchs beschreiben, die man sich vorstellen kann. Sie erleben ihre Situation als permanenten Schock und dauerhaften Krisenzustand, in dem der Schmerz über die Abwesenheit und gewaltsame Verschleppung eines nahe stehenden Menschen unendlich lange empfunden wird.

Der endgültige Verlust eines Menschen ist eine Erfahrung, die wir alle, über kurz oder lang, in unserem Leben machen müssen, ohne wirklich darauf vorbereitet zu sein. Im Prozess des Trauerns lernt man, einen solchen Verlust zu verarbeiten und sich auf die Veränderungen der Zukunft vorzubereiten.

Aber das gilt nicht für die Familien der „Verschwundenen“: Ihnen ist die Möglichkeit zu trauern versagt, jedes Eingeständnis eines endgültigen Verlustes wäre in ihren Augen gleichbedeutend mit Verrat an den Menschen, die ihnen genommen wurden und die, vielleicht noch nach vielen Jahren, in irgendeinem Gefängnis auf Rettung hoffen.

Das Ergebnis ist eine latente Form seelischer Folter, die das Leben der engsten Freunde und Angehörigen bestimmt und sie indirekt ebenso zu Opfern des staatlichen Terrors macht wie den „Verschwundenen“ selbst.

Angst und Ohnmacht gegenüber dem Staat

Der anerzogene, immer wieder eingeübte Respekt vor Behörden und das damit verbundene, nicht weniger angelernte Gefühl der eigenen Ohnmacht gegenüber dem Staat kommen hinzu und bringen die Familien in eine scheinbar unauflösbare Zwangslage. Sie erhalten den amtlichen Bescheid, dass die staatlichen Institutionen keine Kenntnis vom Verbleib der vermissten Personen haben und es keine Verhaftungen gegeben habe, meist verbunden mit massiven Einschüchterungsversuchen. Was immer sie von nun an tun oder unterlassen, könnte falsch sein. Untätig zu bleiben hieße, die Gefangenen im Stich zu lassen und alles wehrlos hinzunehmen, was mit ihnen geschehen mag. Aktiv zu werden, auf die Suche zu gehen und vielleicht zu viele Fragen zu stellen, könnte womöglich erst recht die Gefangenen in den Tod treiben und außerdem Repressionen gegen weitere Familienangehörige auslösen.

Jede Familie muss ihre eigene Entscheidung treffen. Wie auch immer sie ausfallen mag, sie wird die immer gegenwärtige Angst um die Entführten nicht mindern können.

Viele Familien entscheiden sich, stillzuhalten, mit niemandem zu sprechen und den Behörden jeden Beweis der Loyalität und Schweigsamkeit zu liefern, den sie verlangen – nicht selten so konsequent, dass selbst Menschenrechtsorganisationen oder Untersuchungskommissionen nichts von ihren Fällen erfahren und auch nach Jahren nicht helfend oder wenigstens klärend eingreifen können.

Selbsthilfegruppen

Andere nehmen den Kampf auf, stellen Fragen und beginnen eine verzweifelte Suche nach den „Verschwundenen“. Manchmal geht es ihnen „nur“ um den einen, den einzigen Fall in ihrer Familie, aber manchmal auch um den Kampf gegen das „Verschwindenlassen“ überhaupt. Aus diesem Kreis entstehen Selbsthilfegruppen und Netzwerke der suchenden Familienangehörigen. Sie bleiben entweder zurückhaltend und vorsichtig im Hintergrund und beschränken sich auf die unauffällige, gegenseitige Hilfe, oder sie gehen offensiv an die Öffentlichkeit, nehmen dabei die Konfrontation mit den Machthabern in Kauf und bemühen sich, die Regierungsbehörden unter Druck zu setzen. Manche von ihnen entwickeln sich mit der Zeit zu landesweiten Organisationen, die jenseits der Parteipolitik und der Konflikte zwischen Ideologien oder Religionen die Rolle einer neuen, allein an den Menschenrechten orientierten Opposition gegen den Machtapparat einnehmen.

Die Täter

Auf der Suche nach den Verantwortlichen für das „Verschwindenlassen“ stößt man in sehr vielen Ländern nicht nur auf Spuren, die auf Dienststellen des Polizeiapparats, der Justiz oder des Inlands-Geheimdienstes hinweisen, sondern immer wieder und vor allem auf Kommandostellen des Militärs.

Dies gilt in aller Regel auch dann, wenn Regierungen versuchen, die Verantwortung auf angeblich unkontrollierbare paramilitärische Gruppen oder so genannte „Todesschwadrone“ abzuwälzen.

Längst nicht überall gilt die klassische Rollenverteilung, die bei uns wie in den meisten Industrieländern als selbstverständlich angesehen wird: Das Militär ist zuständig für die Verteidigung des Landes gegen Angriffe von außen, Polizei und Justiz sind zuständig für die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung im Innern. Aber auch dort, wo dieses Prinzip in der Verfassung eines Landes festgeschrieben ist, kann es durch Verhängung des Kriegs- oder Ausnahmezustands leicht umgangen werden. Was Kriegsrecht bedeutet, hat Generalmajor Khin Nyunt, Mitglied des Staatsrates in der 1988 durch einen Putsch eingerichteten Militärregierung von Myanmar (Burma), soldatisch knapp auf den Punkt gebracht: „Kriegsrecht bedeutet faktisch völlige Rechtlosigkeit“

In den meisten Ländern der Welt ist das Militär samt der mit ihm verbundenen Teile der Wirtschaft – etwa der Rüstungsindustrie – ein wesentlicher und nicht selten beherrschender Faktor der Politik. Besonders in ärmeren oder politisch instabilen Ländern bildet es häufig nicht nur den einzigen schwer bewaffneten, sondern auch den am besten organisierten Teil des Staatsapparats. Seine Möglichkeiten setzt das Militär ein, um die eigenen Interessen bei der Verteilung von Pfründen zu wahren und seinen Einfluss auf die Schaltstellen der politischen und wirtschaftlichen Macht nicht zu verlieren.

Das Modell einer dienenden, der frei gewählten Zivilregierung unterstellten und prinzipiell unpolitischen Truppe hat in sehr vielen Ländern der Welt höchstens eine theoretische Bedeutung oder wird als Kulisse aufgebaut, um die tatsächlichen Machtverhältnisse zu verbergen. Auch wenn heute die offene Militärdiktatur, die in den vergangenen Jahrzehnten das Bild Lateinamerikas und weiter Teile Afrikas geprägt hat, eher selten geworden ist, so hat das Militär dennoch in den meisten Ländern seinen Einfluss auf die Politik nicht verloren, sondern nur anders gestaltet: Es regiert zwar nicht mehr selbst, aber es lässt regieren. Im Vordergrund stehen dann zivile Politiker und ihre Parteien – manchmal ist nur eine einzige Partei erlaubt – , es werden Wahlen abgehalten, es gibt Parlamente und andere scheinbar demokratische Institutionen, aber im Hintergrund hält weiterhin das Militär die Fäden in der Hand. Zu diesen Fäden gehört der Sicherheitsapparat des Landes und damit die Möglichkeit, jederzeit gegen politische Gegner losschlagen zu können. Spötter nennen solche Länder gerne „Demokraturen“ und meinen damit Regierungssysteme, die sich nach Außen als Demokratie verkleiden, aber nach innen mit den Bürgerrechten nicht anders umgehen als eine Diktatur.

Allerdings wird das Militär auch in politisch stabilen Ländern, in denen es nicht die Staatsmacht ausübt, immer wieder zur Unterdrückung politischer Gegner eingesetzt. Der Begriff der „Landesverteidigung“ wird hier nicht nur auf den möglichen Angriff durch einen äußeren Feind, sondern auch auf die Bedrohung durch einen „inneren Feind“ bezogen, der die Fundamente der geltenden Gesellschaftsordnung anzugreifen droht. Dieser „innere Feind“ können aufbegehrende politische Parteien sein, die eine etablierte Regierung angreifen, oder Gewerkschaften, die das auf Minimallöhne abgestellte Wirtschaftssystem in Frage stellen, oder Minderheiten, die auf die Respektierung ihrer Rechte drängen, oder Demokraten, die für eine andere Staatsform eintreten. Wie auch immer – der Krieg, für den das Militär geschaffen und Soldaten ausgebildet wurden, kann sehr schnell zu einem Krieg gegen das eigene Volk werden.

Tot oder am Leben?

Im Jahr 1991 entschloss sich die Regierung Marokkos zu einem ungewöhnlichen Schritt. Unter dem wachsenden Druck einer weltweiten Kampagne von Amnesty International gegen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in dem nordwestafrikanischen Königreich wurden rund 270 politische Gefangene freigelassen, deren Existenz man bis dahin jahrelang geleugnet hatte. Unter ihnen waren die seit dem 8. Juli 1973 „verschwundenen“ Brüder Ali, Bayazid und Midhat Bourequat. Sie waren im Zusammenhang mit einer angeblichen Verschwörung gegen König Hassan II. von der Polizei verhaftet worden. Was ihnen genau vorgeworfen wurde, haben sie bis heute nicht erfahren. Sie überlebten unter meist unvorstellbar grausamen Haftbedingungen 18,5 Jahre in Verhörzentren und Haftlagern der Gendarmerie. Die letzten 10,5 Jahre verbrachten sie im geheimen Haftzentrum von Tazmamert, einem abgelegenen Wüstenlager im Osten Marokkos, bei völliger Dunkelheit in unterirdischen, nur vier bis sechs Quadratmeter großen Zellen. Obwohl ihre Freilassung langfristig vorbereitet war, sie in den Monaten zuvor medizinische Hilfe bekamen – zum ersten Mal seit der Verhaftung – und regelrecht aufgepäppelt wurden, boten sie einen erschreckenden Anblick. Nach jahrelangem Sitzen und gekrümmtem Liegen in den winzigen Zellen hatten die inzwischen 54, 58 und 60 Jahre alten Brüder an Körpergröße eingebüßt und waren kaum mehr in der Lage, sich aufzurichten oder zu stehen. „Sie wirken“, schrieb ein Journalist, „wie Wesen aus einer anderen, einer schrecklichen Welt.” Aber sie waren am Leben.

Der Fall der Brüder Bourequat lässt sich nicht ohne weiteres beispielhaft auf andere „Verschwundene“ und andere Länder übertragen. Aber er ist längst nicht der einzige Beweis dafür, dass die Suche nach den Gefangenen auch nach Jahren oder sogar Jahrzehnten nicht aufgegeben werden darf und dass es in manch einem Fall ein großer, womöglich tödlicher Fehler wäre, einen „verschwundenen“ Gefangenen für tot zu erklären, nur weil seine Verhaftung schon lange, scheinbar allzu lange, zurückliegt.

Was tun?

Schnelle und öffentliche Reaktionen auf das „Verschwinden“ eines Menschenkönnen sein Leben retten und ihn vor den Qualen einer langen Haft in geheimen Verhörzentren bewahren.

Manchmal kann es Jahre dauern, bis die Behörden eines Staates über Tod oder Leben eines „verschwundenen“ Gefangenen entscheiden. Meistens aber fällt die Entscheidung schon sehr bald nach der Verhaftung. Wenn es gelingt, die Verhaftung geheim zu halten und völliges Stillschweigen darüber zu breiten, stehen seine Chancen schlecht. Aber wenn dies nicht gelingt, wenn die Verhaftung bekannt wird und zu Protesten führt, werden die Behörden genauer darüber nachdenken, ob sie sich auf Dauer internationalem Druck aussetzen wollen.

Ganz gleich, wie lange die Verhaftung zurückliegen mag -die Forderung nach Aufklärung des Schicksals der Verschwundenem darf niemals verstummen. Menschenrechtsverletzungen lassen sich nur bekämpfen, wenn man sie ans Licht der Öffentlichkeit zieht, und dies gilt ganz besonders für eine Methode des Terrors, die nur im Verborgenen funktionieren kann und nichts so sehr scheut wie das Licht.

Zur Offenlegung des Schicksals jedes einzelnen „Verschwundenen“ gehört es auch, die Verantwortlichen zu nennen und zur Rechenschaft zu ziehen. Wer Menschen „verschwinden“ lässt, begeht ein Verbrechen und wird sich, wie jeder andere Kriminelle auch, einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren stellen müssen. Wo dies im eigenen Land nicht möglich ist, muss die Staatengemeinschaft eingreifen und die Verantwortlichen vor internationale Gerichtshöfe stellen. Erst dann wird es möglich sein, der weiteren Ausbreitung des „Verschwindenlassens“ ein Ende zu setzen.

»Kein Staat darf gewaltsam verursachtes Verschwinden praktizieren, erlauben oder dulden.«

(Erklärung der Vereinten Nationen über das „Verschwindenlassen“ v. 18.12.1992, Artikel 2)

Die Arbeit von Amnesty

Die weltweit größte und einflussreichste Menschenrechtsorganisation baut auf die aktive Mitarbeit möglichst vieler Menschen. Zurzeit gibt es über zwei Millionen Mitglieder in 150 Ländern der Erde. Amnesty hat eine Reihe von Aktionsmöglichkeiten geschaffen, an denen man sich auch ohne lange Einarbeitung oder Vorkenntnisse beteiligen kann. Dazu gehört das Aktionsnetz der urgent actions (Eilaktionen), das in besonders schweren oder dringenden Fällen von Menschenrechtsverletzungen wie etwa dem „Verschwindenlassen“ eingesetzt wird. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Tausende von Teilnehmern in aller Welt kurz gefasste, aber präzise Hintergrundinformationen über einen aktuellen Fall und werden gebeten, sich per Fax, E-Mail, Post oder Telefon an die verantwortlichen Behörden eines Landes mit bestimmten Forderungen zu wenden. So erhalten die Behörden oft hunderttausende von Reaktionen, die ihnen beweisen, dass ihr Vorgehen nicht unbeobachtet geblieben ist, dass sie im Blickfeld der Weltöffentlichkeit stehen und alle ihre Handlungen auf sie zurückfallen könnten.

Der größte Teil der Arbeit von Amnesty International wird von lokalen Gruppen aus ehrenamtlichen Mitgliedern geleistet. Die Gründung von Schüler- und Studentengruppen wird besonders gefördert. Wer über einzelne Aktionen hinaus etwas gegen Menschenrechtsverletzungen unternehmen will, findet dort die Möglichkeiten dazu. So können Amnesty-Gruppen zum Beispiel die Aufgabe übernehmen, sich um die Aufklärung bestimmter Fälle von „Verschwundenen“ zu bemühen und deren Familienangehörige zu unterstützen.

Auf der politischen Ebene hat Amnesty International ein 14-Punkte-Programm vorgelegt, in dem die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Abschaffung des „Verschwindenlassens“ zusammengefasst werden. Die Erläuterungen zu den einzelnen Punkten werden hier gekürzt und zusammengefasst wiedergegeben. Die vollständige Fassung des 1992 von Amnesty verabschiedeten 14-Punkte-Programms kann bei Amnesty bestellt oder im Internet unter http://www.amnesty.de nachgelesen werden.

  1. Offizielle Verurteilung des „Verschwindenlassens“: Regierungen müssen ihren Sicherheitskräften unmissverständlich klarmachen, dass das „Verschwindenlassen“ unter keinen Umständen geduldet wird.
  2. Eindeutige Befehlsstrukturen und übergreifende Kontrolle der Sicherheitskräfte: Klare Befehle und strikte Kontrolle müssen sicherstellen, dass Befehlshaber, die das „Verschwinden“ anordnen oder dulden, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
  3. Informationspflicht über Verhaftungen und Freilassungen: Familienangehörige, Anwälte und Gerichte müssen über jede Verhaftung unverzüglich informiert werden.
  4. Mechanismen zur Feststellung des Verbleibs und zum Schutz von Gefangenen: Familienangehörige und Anwälte müssen die rechtliche Möglichkeit erhalten, sich über den Aufenthaltsort von Gefangenen und die verantwortliche Behörde zu informieren sowie ihre persönliche Sicherheit oder die Freilassung von willkürlich verhafteten Gefangenen einzuklagen.
  5. Keine geheime Haft: Abschaffung geheimer Haftorte und Einführung zentraler Haftregister, in die Angehörige und Anwälte Einblick nehmen können.
  6. Festnahme und Inhaftierung nur durch gesetzlich legitimierte Behörden: Festnahmen dürfen nur durch gesetzlich dazu berechtigte Beamte durchgeführt werden, die sich gegenüber dem Verdächtigen und Augenzeugen ausweisen müssen.
  7. Zugang zu Gefangenen: Angehörige, Anwälte und Ärzte müssen Zugang zu allen Gefangenen erhalten. In allen Haftorten sollten regelmäßige, unabhängige und unangekündigte Inspektionen stattfinden.
  8. Gesetzliches Verbot von „Verschwindenlassen“: Es muss per Gesetz als Straftat definiert und geahndet werden; entsprechende Gesetze dürfen auch im Krieg nicht aufgehoben werden.
  9. Individuelle Verantwortlichkeit: Bei der Ausbildung von Beamten muss auf das Verbot des „Verschwindenlassens“ hingewiesen und klargestellt werden, dass sie das Recht und die Pflicht haben, sich jeder Aufforderung zur Beteiligung am „Verschwindenlassen“ zu widersetzen; wer sich daran beteiligt, ist persönlich verantwortlich und kann sich nicht auf Befehle von Vorgesetzten berufen.
  10. Unabhängige Untersuchungen: Alle Beschwerden und Berichte über „Verschwindenlassen“ müssen von einem Gremium untersucht werden können, das gegen über den darin verwickelten Behörden unabhängig ist.
  11. Strafverfolgung der mutmaßlichen Täter: Regierungen müssen sicherstellen, dass die für das „Verschwindenlassen“ Verantwortlichen überall vor Gericht gestellt werden können, unabhängig davon, wo das Verbrechen begangen wurde und welche Nationalität Täter und Opfer haben.
  12. Entschädigung und Rehabilitation der Opfer: Opfer und ihre Angehörigen sollen gegenüber dem Staat Anspruch auf Entschädigung erhalten, freigelassene „Verschwundene“ außerdem Anspruch auf medizinische Versorgung.
  13. Ratifizierung und Durchsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen: Alle Regierungen sollen internationalen Abkommen gegen das „Verschwindenlassen“ beitreten und die geltenden Bestimmungen in ihren Ländern konsequent durchsetzen.
  14. Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft: Regierungen sollten untereinander alle Möglichkeiten nutzen, gegen das „Verschwindenlassen“ in einem anderen Staat Einspruch einzulegen. Weder der Handel mit Rüstungsgütern noch Hilfen bei der Ausbildung von Polizei oder Militär dürfen dem „Verschwindenlassen“ Vorschub leisten. Flüchtlinge dürfen nicht zwangsweise in ein Land zurückgeführt werden, in denen ihnen das „Verschwindenlassen“ droht.

Die Organisationen der Familienangehörigen

In fast allen Ländern, in denen Menschen „verschwunden“ sind, haben sich Familienangehörige zusammengefunden, um sich in kleinen Netzwerken oder großen Organisationen gegenseitig Hilfe zu leisten. In einigen Regionen der Welt haben sie sich zu internationalen Netzwerken zusammengeschlossen.

Viele dieser Gruppen arbeiten aus Angst vor der Reaktion der Behörden völlig im Verborgenen. Andere haben den Sprung in die Öffentlichkeit gewagt, suchen den Schutz der öffentlichen Aufmerksamkeit und vertrauen auf die Unterstützung aus der eigenen Bevölkerung und dem Ausland. Ihre Ziele und Aufgaben sind von Land zu Land unterschiedlich und werden von den aktuellen Verhältnissen diktiert. Die Arbeit der größeren und überregional bekannten Organisationen – es gibt sie inzwischen in rund 20 Ländern – konzentriert sich jedoch meistens auf:

  • die Unterstützung der betroffenen Familien, auch bei finanziellen oder medizinischen Notlagen;
  • das Sammeln von Informationen über den Verbleib von „Verschwundenen“ und die Aufdeckung neuer Fälle;
  • die Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel sowohl bei der Untersuchung der Fälle von „Verschwundenen“ als auch bei der Verfolgung von Strafanträgen gegen die Täter;
  • Bekämpfung des „Verschwindenlassens“ selbst durch permanenten öffentlichen Druck auf die verantwortlichen Regierungen;
  • die Sammlung und Weitergabe von Informationen für zwischenstaatliche Einrichtungen wie zum Beispiel die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen oder die UN-Arbeitsgruppe gegen das „Verschwindenlassen“;
  • die Information der Öffentlichkeit über das „Verschwindenlassen“.
  • die Information der Bevölkerung über (ihre) Menschenrechte und die Schaffung des Bewusstseins um den Wert der Menschenrechte im eigenen Land.

In Südostasien und Lateinamerika haben Organisationen von Familienangehörigen internationale Dachverbände geschaffen, die den Austausch von Informationen und Erfahrungen untereinander und die Zusammenarbeit mit anderen Menschenrechtsorganisationen oder zwischenstaatlichen Gremien erleichtern.

Die lateinamerikanische FEDEFAM (Federación Latinoamericana de Asociaciones de Familiares de Detenidos-Desaparecidos – Lateinamerikanisches Bündnis der Verbände der Familienangehörigen von „Verschwundenen“) umfasst Organisationen aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Paraguay, Peru und Uruguay. Sie wurde 1981 gegründet und zählt zu ihren Mitgliedern einige der erfahrensten und bekanntesten Selbsthilfeorganisationen, darunter die weltweit bekannten Madres de Plaza de Mayo und die Abuelas de Plaza de Mayo (Mütter/Großmütter von der Plaza de Mayo) aus Argentinien oder die GAM aus Guatemala (Grupo de Apoyo Mutuo – Gruppe für gegenseitige Hilfe). Sie dient daher häufig auch als Anlaufstelle für Fragen von Selbsthilfeorganisationen aus anderen Regionen der Welt, etwa aus Algerien, Marokko oder der Türkei.

Nach dem Vorbild der FEDEFAM hat sich in Südostasien die AFAD (Asian Federation Against Involuntary Disappearances -Asiatisches Bündnis gegen unfreiwilliges „Verschwinden“) gegründet. Ihr Verband ist noch im Aufbau und umfasst zurzeit Mitgliedsorganisationen aus Indien, Sri Lanka, Indonesien und den Philippinen.

Die Organisationen der Familienangehörigen stehen unter ständiger Beobachtung, ihre Arbeit wird behindert, ihre Mitglieder werden bedroht. In vielen Ländern wurden und werden die Gründerinnen und Sprecherinnen solcher Organisationen verfolgt und verhaftet, nicht wenige zählen heute selbst zu den „Verschwundenen“. Sie brauchen Schutz. Und der beste Schutz, den es für sie geben kann, findet sich in der Öffentlichkeit und damit im Kontakt mit möglichst vielen Menschen in möglichst vielen Ländern der Welt. FEDEFAM und AFAD bieten mit regelmäßigen Publikationen und im Internet gute Informationsmöglichkeiten über ihre Arbeit. Wer mehr tun will, kann gemeinsam mit Freunden Unterstützergruppen aufbauen, die im regelmäßigen Kontakt mit FEDEFAM oder AFAD konkrete Hilfe leisten, wo sie nötig ist.

Der Kampf gegen die Straflosigkeit

In den vergangenen Jahrzehnten ist überall auf der Welt das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit ebenso verfolgt werden müssen wie alle anderen Verbrechen auch und die Täter nicht länger ungestraft davonkommen dürfen.

Allerdings geht es dabei niemandem um Rache. Es geht schlicht um Gerechtigkeit und um die Aufklärung der Taten vor einem ordentlichen Gericht. Und es geht um Vorbeugung gegen künftige Verbrechen. Menschenrechtsverletzungen werden leichter begangen, wenn die Täter darauf vertrauen können, niemals zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Wenn es in den betroffenen Ländern keine Möglichkeiten für Strafverfahren gegen die Täter gibt – und das ist meistens der Fall – muss man Umwege gehen. Etwa über die Einrichtung internationaler Strafgerichtshöfe oder über die Strafverfolgung durch Justizbehörden in mitbetroffenen Staaten. Deshalb muss man manchmal nicht sehr weit gehen, um etwas zu unternehmen.

So wurden zum Beispiel in Argentinien während der Militärdiktatur Staatsangehörige von insgesamt 22 Nationen zu Opfern des „Verschwindenlassens“, darunter viele Europäer, auch Deutsche. Die Nachfolger der Diktatur haben eine Reihe von Gesetzen erlassen, die fast jede Strafverfolgung der damaligen Täter unmöglich machen und Gerichtsverfahren verhindern sollen. Dazu gehört etwa das „Befehlsnotstandsgesetz“, das einen Befehlsempfänger von jeder Verantwortung an seinen Taten entbindet, oder das „Schlusspunktgesetz“, das einer Generalamnestie für alle von der Militärdiktatur verantworteten Verbrechen gleichkommt. Deshalb haben sich einige Familien von Europäern, die in Argentinien „verschwanden“, an die Justizbehörden ihrer Heimatländer gewandt und dort Anzeige gegen die Täter erstattet. Daraufhin wurden in Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland Ermittlungsverfahren eingeleitet, die teilweise schon zu internationalen Haftbefehlen gegen die Täter und zu einigen Verhaftungen im Ausland geführt haben. Der Tourismus der Täter hat seitdem spürbar nachgelassen, während gleichzeitig der Druck auf die argentinischen Justizbehörden so groß geworden ist, dass es nun auch dort erste Ansätze für eine Aufhebung der Straflosigkeitsgesetze gibt.

In Deutschland werden die Verfahren gegen die Verantwortlichen für das „Verschwinden“ deutscher Bürger in Argentinien von der am Nürnberger Menschenrechtszentrum angesiedelten „Koalition gegen Straflosigkeit“ vorangetrieben. Ihre hauptsächlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragene Arbeit ist auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen – Interessenten, Helfer und Spender sind hochwillkommen.

Urs M. Fiechtner

Mit freundlicher Genehmigung des Verlags in Auszügen entnommen aus:
Urs M. Fiechtner / Verschwunden – In geheimer Haft, Edition ?Menschenrechte im Horlemann-Verlag, Bad Honnef 2009. Die Auszüge wurden ?für diese Webseite vom Autor bearbeitet und ergänzt.

2. Juli 2019