Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschreibt das Recht auf Erholung und Freizeit.
Er besagt:
Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub.
Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschreibt das Recht auf Erholung und Freizeit.
Er besagt:
Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub.
Ganz nach diesem Motto herrschte am Schwörwochenende wieder der Ausnahmezustand in Ulm. Hart verdient feiert Ulm sein Recht auf Erholung und Freizeit. Diese Gelegenheit nutzt Amnesty Ulm seit einigen Jahren, um an diesem Wochenende über die Menschenrechte zu informieren und darüber, wie sich Amnesty in Ulm für sie einsetzt. Hierzu war wie immer das Amnesty-Mobil in der Stadt – die 11 Tonnen schwere fahrende Anti-Folter-Ausstellung. Selbst den Kleinsten hatten wir etwas zu bieten: sie durften Amnesty-Taschen mit einem “Stop Folter”-Schriftzug bedrucken und schließlich mit nach Hause nehmen.
Eine Vielzahl weiterer Fotos gibt es auf unserer Facebook-Seite!