Die Entscheidung der Bundesregierung, im Fall Böhmermann die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu ermächtigen, ist ein Schlag gegen die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit in Deutschland und widerspricht dem Geist der Menschenrechte.
Die Entscheidung der Bundesregierung, im Fall Böhmermann die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu ermächtigen, ist ein Schlag gegen die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit in Deutschland und widerspricht dem Geist der Menschenrechte. Nach Artikel 12 der Menschenrechtserklärung hat jeder Mensch Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen Angriffe auf seine Ehre oder seinen Ruf – ein darüber hinaus gehender, besonderer Schutz von Staatsoberhäuptern widerspricht jedoch dem Gleichheitsgrundsatz “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz” (Art. 7 AEMR). Der § 103 StGB ist somit menschenrechtswidrig und geht auf den vordemokratischen Begriff der Majestätsbeleidigung zurück.
Mit großer Sorge müssen wir zudem feststellen, dass die Bundesregierung mit dieser Entscheidung in Kauf genommen hat, künftig in Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit als erpressbar zu gelten und kein Rückgrat gegenüber Staaten zu zeigen, die täglich schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen.