Nous sommes Charlie

 Artikel 19

 Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 

“Dies ist ein schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit und eine lebendige Pressekultur. Aber vor allem ist es eine schreckliche menschliche Tragödie”, sagte Stephan Oberreit, Direktor von Amnesty International in Frankreich.

“Es ist eine Gräueltat, durch die Journalistinnen und Journalisten getötet, die Meinungsfreiheit unterdrückt und Angst und Schrecken verbreitet werden sollten. Die französischen Behörden müssen diese Tat scharf verurteilen und sicherstellen, dass alle Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Gefährdete Medienvertreter und Medienvertreterinnen brauchen Schutz, damit sie ihre Arbeit ohne Angst vor tödlicher Gewalt fortsetzen können.”

Charlie Hebdo ist ein wöchentlich erscheinendes Satiremagazin, dessen Beiträge in der Vergangenheit Kontroversen auslösten, weil sie unter anderem Zeichnungen enthielten, die als Beleidigung des Islam ausgelegt wurden.

Amnesty International vertritt die Auffassung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung alle Ideen und Überzeugungen abdeckt, auch solche, die als beleidigend aufgefasst werden könnten.

Nach dem Anschlag hat die französische Regierung ein Sicherheitstreffen anberaumt und die Terrorwarnung für das Land auf die höchste Stufe gesetzt.

Amnesty International wird die Situation und die Reaktion der französischen Regierung weiterhin genau verfolgen.